Möbel- und Elektrogerätebonus bis Ende 2026 verlängert
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 31. Dezember 2025) wurde der Möbel- und Elektrogerätebonus (Bonus Mobili) bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Wer eine Wohnung renoviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von einer attraktiven Steuervergünstigung beim Kauf neuer Möbel und energieeffizienter Elektrogeräte profitieren.
Wer kann den Bonus nutzen?Der Bonus steht sowohl für Hauptwohnungen als auch für Zweitwohnungen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass zuvor eine begünstigte Renovierung oder Sanierung der Wohnung begonnen wurde.
Die Steuervergünstigung gilt für den Kauf von:
- neuen Möbeln (z. B. Küchen, Schränke, Betten, Tische oder Sofas),
- neuen energieeffizienten Elektrogeräten (z. B. Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Backöfen),
bis zu einem maximalen Ausgabenbetrag von 5.000 Euro.
Wie hoch ist die Förderung?Die Steuervergünstigung beträgt 50 % der anerkannten Ausgaben und wird über zehn Jahre im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt.
Was sollten Eigentümer beachten?Der Bonus kann nur in Verbindung mit einer begünstigten Renovierung in Anspruch genommen werden. Die Renovierungsarbeiten müssen bereits ab dem 1. Januar des Vorjahres begonnen haben. Für Käufe im Jahr 2026 muss die Renovierung daher spätestens ab dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein.
Unser TippWenn Sie nach einer Renovierung neue Möbel oder energieeffiziente Elektrogeräte anschaffen möchten, informieren Sie sich bereits vor dem Kauf über die Voraussetzungen des Bonus. So können Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.
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