Steuerbonus für energetische Sanierungen: Das ändert sich ab 2026
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 31. Dezember 2025) wurden die Steuervergünstigungen für energetische Sanierungen angepasst.
Die neuen Fördersätze orientieren sich künftig an jenen für Renovierungsarbeiten und unterscheiden sich danach, ob es sich um die Hauptwohnung oder eine andere Immobilie handelt.
Welche Förderung gibt es?Für energetische Sanierungsmaßnahmen gelten ab 2026 folgende Steuerabzüge:
- 50 % Steuerabzug für Arbeiten an der Hauptwohnung, wenn die Ausgaben im Jahr 2026 erfolgen.
- 36 % Steuerabzug für Arbeiten an Zweitwohnungen oder anderen Immobilien im Jahr 2026.
Ab 2027 sinken die Fördersätze auf:
- 36 % für die Hauptwohnung,
- 30 % für alle anderen Immobilien.
Bereits seit 1. Januar 2025 wird der Austausch einer ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage (z. B. einer reinen Gas- oder Ölheizung) nicht mehr im Rahmen des Steuerbonus für energetische Sanierungen gefördert.
Unser TippWenn Sie eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie planen, kann es sinnvoll sein, die Arbeiten bereits im Jahr 2026 durchführen zu lassen, um von den höheren Steuersätzen zu profitieren. Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten beraten, welche Maßnahmen tatsächlich förderfähig sind.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.
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