Steuerguthaben beim erneuten Kauf einer Erstwohnung: Wichtige Klarstellungen


Im Jahr 2025 hat die italienische Steuerbehörde zwei wichtige Klarstellungen zum Steuerguthaben (Credito d'imposta) beim erneuten Kauf einer Erstwohnung veröffentlicht.

Die neuen Auslegungen schaffen mehr Rechtssicherheit für Käufer, die ihre bisherige Erstwohnung verkaufen und eine neue erwerben möchten.

Wann bleibt der Steuerbonus erhalten?

Grundsätzlich gilt: Wer seine bisherige Erstwohnung verkauft und innerhalb der gesetzlichen Fristen eine neue Erstwohnung kauft, kann weiterhin das vorgesehene Steuerguthaben in Anspruch nehmen.

Dabei hat die Steuerbehörde folgende Punkte klargestellt:

  • Verkauf vor dem Neukauf: Zwischen dem Verkauf der bisherigen Erstwohnung und dem Kauf der neuen Erstwohnung dürfen höchstens ein Jahr liegen, damit der Steuerbonus erhalten bleibt.
  • Neukauf vor dem Verkauf: Wird zunächst die neue Erstwohnung gekauft, bleibt der Steuerbonus ebenfalls erhalten, sofern die bisherige Erstwohnung innerhalb von zwei Jahren nach dem Neukauf verkauft wird.
Unser Tipp

Wenn Sie den Verkauf Ihrer bisherigen Erstwohnung und den Kauf einer neuen Immobilie planen, sollten Sie den zeitlichen Ablauf sorgfältig planen. Bereits wenige Monate Unterschied können darüber entscheiden, ob der Steuerbonus erhalten bleibt. Eine frühzeitige Beratung hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.

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