Cedolare Secca auch für Geschäftslokale und Büros? Neue steuerliche Regelung vorgeschlagen
Eine interessante steuerliche Neuerung könnte künftig Eigentümer von Geschäftslokalen und Büros betreffen: In Italien wird erneut über eine Ausweitung der Cedolare Secca auf gewerbliche Mietverträge diskutiert.
FIMAA Italia-Confcommercio begrüßt den Vorschlag, die Ausweitung der Cedolare Secca auf die Vermietung von Geschäften und Büros in die kommende Haushalts- und Steuerplanung aufzunehmen.
Was ist geplant?Die Cedolare Secca ist eine besondere Form der Besteuerung von Mieteinnahmen, die bislang vor allem im Bereich der Wohnungsvermietung Anwendung findet.
Nach dem aktuellen Vorschlag soll diese steuerliche Möglichkeit künftig auch auf die Vermietung von Geschäftslokalen und Büros ausgeweitet werden.
Damit könnte die Besteuerung bestimmter gewerblicher Mietverhältnisse für Eigentümer einfacher und möglicherweise attraktiver gestaltet werden.
Wichtig: Derzeit handelt es sich um einen politischen Vorschlag. Eine allgemeine neue Regelung für Geschäftslokale und Büros ist noch nicht in Kraft.
Bereits 2019 gab es eine entsprechende RegelungDie Cedolare Secca für nicht zu Wohnzwecken vermietete Immobilien ist nicht völlig neu.
Nach Angaben von FIMAA wurde sie 2019 versuchsweise für Geschäfte und Geschäftslokale eingeführt, anschließend jedoch nicht verlängert.
FIMAA setzt sich seither für die Wiedereinführung und eine Ausweitung dieser steuerlichen Möglichkeit auf nicht zu Wohnzwecken vermietete Immobilien ein.
Leerstehende Geschäftslokale wieder auf den Markt bringenFIMAA sieht in einer Ausweitung der Cedolare Secca auch ein Instrument gegen den zunehmenden Leerstand von Geschäftsimmobilien.
Eine einfachere und wirtschaftlich attraktivere Besteuerung könnte nach Ansicht der Vereinigung dazu beitragen,
- leerstehende Geschäftslokale wieder auf den Mietmarkt zu bringen,
- der Verödung von Orts- und Stadtzentren entgegenzuwirken,
- bestehende Handels- und Handwerksbetriebe zu unterstützen und
- Mietverhältnisse steuerlich einfacher und transparenter zu gestalten.
Gerade auch in kleineren Gemeinden kann der Leerstand von Geschäftslokalen langfristig Auswirkungen auf die Attraktivität und wirtschaftliche Entwicklung der Ortszentren haben.
Was würde die Änderung für Eigentümer bedeuten?Sollte die Ausweitung tatsächlich gesetzlich beschlossen werden, könnte sie für Eigentümer von Geschäften, Büros und anderen betroffenen Gewerbeimmobilien steuerlich interessant sein.
Welche Immobilien und Mietverträge tatsächlich von einer zukünftigen Regelung erfasst werden, welche Steuersätze gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lässt sich jedoch erst nach Vorliegen der endgültigen gesetzlichen Bestimmungen beurteilen.
Unser TippEigentümer von Geschäftslokalen und Büros sollten die weitere Entwicklung im Auge behalten. Eine Ausweitung der Cedolare Secca könnte die Vermietung bestimmter Gewerbeimmobilien attraktiver machen und damit auch Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Bewertung haben.
Zum derzeitigen Zeitpunkt handelt es sich jedoch lediglich um einen Vorschlag. Die Ausweitung der Cedolare Secca auf Geschäftslokale und Büros ist noch nicht allgemein geltendes Recht.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung und informieren Sie, sobald konkrete gesetzliche Bestimmungen beschlossen werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Die dargestellte Ausweitung der Cedolare Secca auf Geschäftslokale und Büros ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch Gegenstand der politischen und gesetzgeberischen Diskussion und nicht als bereits geltendes Recht zu verstehen. Die endgültigen Voraussetzungen, Steuersätze und Anwendungsbereiche können erst anhand einer tatsächlich verabschiedeten gesetzlichen Regelung beurteilt werden. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.
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