Neue Regeln für Kurzzeitvermietungen ab 2026
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 31. Dezember 2025) hat der italienische Gesetzgeber die Bestimmungen für Kurzzeitvermietungen verschärft.
Eigentümer, die Wohnungen über Plattformen wie Airbnb oder ähnliche Portale vermieten, sollten die neuen Regelungen kennen, da sie erhebliche steuerliche und unternehmerische Auswirkungen haben können.
Was ändert sich?Ab 2026 gilt die Regelung für Kurzzeitvermietungen nur noch für maximal zwei Wohnungen pro Kalenderjahr.
Wer drei oder mehr Wohnungen für Kurzzeitvermietungen nutzt, gilt gesetzlich als gewerblicher Vermieter. In diesem Fall ist die Tätigkeit mit einer Mehrwertsteuernummer (Partita IVA) auszuüben und die steuerlichen Vorschriften für Unternehmen sind zu beachten.
Besteuerung bleibt teilweise unverändertAn den Steuersätzen der Ersatzsteuer (Cedolare Secca) ändert sich grundsätzlich nichts:
- 1 Wohnung: Cedolare Secca von 21 %
- 2 Wohnungen: Für eine Wohnung gilt weiterhin der Steuersatz von 21 %, für die zweite Wohnung 26 %
- Ab 3 Wohnungen: Die Regelung für Kurzzeitvermietungen und die Cedolare Secca sind nicht mehr anwendbar, da die Vermietung als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.
Wenn Sie eine oder mehrere Wohnungen kurzfristig vermieten oder dies künftig planen, empfiehlt es sich, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig mit Ihrem Steuerberater zu prüfen. Insbesondere bei mehreren Wohnungen können sich durch die neuen Bestimmungen wesentliche Änderungen ergeben.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.
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