Papierausweis verliert seine Gültigkeit – Das sollten Immobilienkäufer und Verkäufer wissen


Ab dem 3. August 2026 tritt in Italien eine wichtige Änderung in Kraft: Der klassische Papier-Personalausweis verliert grundsätzlich seine Gültigkeit für den Abschluss neuer Verträge.

Viele Bürger befürchten deshalb, dass ihr Ausweis ab diesem Datum überhaupt nicht mehr verwendet werden kann. Das ist jedoch nur teilweise richtig.

Der Papierausweis bleibt in vielen Fällen weiterhin gültig

Bis zum 31. Januar 2027 kann der Papier-Personalausweis in bestimmten Bereichen weiterhin verwendet werden, beispielsweise gegenüber Behörden, im Gesundheitswesen, bei Banken, der Post oder für andere gesetzlich vorgesehene Dienstleistungen, sofern der Ausweis noch nicht abgelaufen ist.

Bei Immobilienkäufen gelten neue Regeln

Anders verhält es sich jedoch bei neuen Immobilienkaufverträgen. Für die Unterzeichnung eines neuen Kaufvorvertrages oder eines notariellen Kaufvertrages reicht der Papier-Personalausweis künftig nicht mehr aus.

Zur Identifizierung der Vertragsparteien ist ab dem 3. August 2026 die elektronische Identitätskarte (CIE), ein gültiger Reisepass oder ein anderes gesetzlich anerkanntes Ausweisdokument erforderlich.

Unser Tipp

Wenn Sie in den kommenden Monaten eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten und noch einen Papier-Personalausweis besitzen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Ausstellung einer elektronischen Identitätskarte (CIE) bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Unterzeichnung von Kaufverträgen und Notariatsakten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.

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