Steuerbonus für den Kauf von Wohnungen und Garagen bleibt bestehen
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 31. Dezember 2025) wurden wichtige Steuerbegünstigungen für Immobilienkäufer bestätigt.
Wer eine Wohnung in einem vollständig sanierten Gebäude oder einen Garagen- bzw. Autoabstellplatz als Zubehör zu einer Wohnung erwirbt, kann auch weiterhin von einer steuerlichen Förderung profitieren.
Welche Förderungen gelten?Die Steuervergünstigung bleibt bestehen für:
- den Kauf einer Wohnung in einem vollständig sanierten Gebäude, sowie
- den Kauf einer neu errichteten Garage oder eines Autoabstellplatzes, sofern dieser als Zubehör (Pertinenz) einer Wohnimmobilie dient.
Die Höhe der Steuervergünstigung richtet sich nach der Nutzung der Immobilie:
- 50 % Steuerabzug, wenn die Wohnung innerhalb der gesetzlichen Frist als Hauptwohnung genutzt wird.
- 36 % Steuerabzug in allen anderen Fällen, beispielsweise bei Zweitwohnungen oder Kapitalanlagen.
Seit 1. Januar 2025 können bestimmte Steuerabzüge – abhängig vom Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen – teilweise eingeschränkt sein. Ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich genutzt werden kann, sollte daher im Einzelfall gemeinsam mit dem Steuerberater geprüft werden.
Unser TippWenn Sie den Kauf einer Neubauwohnung, einer vollständig sanierten Wohnung oder einer Garage planen, informieren Sie sich bereits vor Vertragsabschluss über die möglichen Steuerbegünstigungen. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, alle verfügbaren Förderungen optimal zu nutzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.
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