Steuerbonus für Renovierungen: Auch 2026 bleiben attraktive Förderungen bestehen


Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 31. Dezember 2025) wurden die Steuervergünstigungen für Renovierungsarbeiten verlängert.

Eigentümer können auch im Jahr 2026 weiterhin von attraktiven Steuerabzügen profitieren, wobei die Höhe der Förderung davon abhängt, ob die Arbeiten an der Hauptwohnung oder an einer anderen Immobilie durchgeführt werden.

Welche Förderung gilt?

Für Renovierungsarbeiten gelten im Jahr 2026 folgende Steuerabzüge:

  • 50 % Steuerabzug für Arbeiten an der Hauptwohnung, sofern die Kosten vom Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts getragen werden.
  • 36 % Steuerabzug für Arbeiten an Zweitwohnungen oder anderen Immobilien.

Für beide Fälle gilt ein maximaler Ausgabenbetrag von 96.000 Euro pro Immobilie.

Was ändert sich ab 2027?

Ab 2027 werden die Fördersätze reduziert:

  • 36 % für die Hauptwohnung,
  • 30 % für Zweitwohnungen und alle anderen Immobilien.

Ab 2028 gilt grundsätzlich nur noch ein Steuerabzug von 30 %, wobei sich der maximal förderfähige Ausgabenbetrag auf 48.000 Euro pro Immobilie reduziert.

Wer kann den höheren Steuerbonus erhalten?

Der erhöhte Steuerabzug für die Hauptwohnung steht ausschließlich Eigentümern oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts (z. B. Fruchtgenuss oder Wohnrecht) zu. Mieter, Entlehner oder Kaufinteressenten können den erhöhten Steuersatz nicht in Anspruch nehmen.

Unser Tipp

Wenn Sie in den nächsten Jahren eine größere Renovierung planen, kann es sinnvoll sein, die Arbeiten bereits im Jahr 2026 durchführen zu lassen. So profitieren Sie noch von den derzeit höheren Steuerabzügen und dem höheren Ausgabenlimit.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.

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