Steuerliche Neubewertung von Grundstücken jetzt dauerhaft möglich


Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 31. Dezember 2025) wurde die Möglichkeit der steuerlichen Neubewertung von Grundstücken dauerhaft in das italienische Steuerrecht aufgenommen.

Eigentümer von landwirtschaftlichen und bebaubaren Grundstücken können dadurch beim späteren Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen.

Was bedeutet die Neubewertung?

Durch die steuerliche Neubewertung kann der steuerliche Anschaffungswert eines Grundstücks an den aktuellen Marktwert angepasst werden. Dadurch kann eine spätere steuerpflichtige Wertsteigerung (Veräußerungsgewinn) reduziert und somit die Steuerbelastung beim Verkauf verringert werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Regelung gilt für landwirtschaftliche und bebaubare Grundstücke, die sich am 1. Januar 2026 im Eigentum von Privatpersonen oder anderen begünstigten Rechtsträgern befinden und nicht zum Betriebsvermögen gehören.

Voraussetzung ist, dass bis zum 30. November 2026 ein beeidetes Schätzgutachten von einem befugten Sachverständigen erstellt wird. Außerdem ist eine Ersatzsteuer von 18 % auf den neu festgelegten Grundstückswert zu entrichten. Diese kann entweder auf einmal oder in drei jährlichen Raten bezahlt werden.

Unser Tipp

Wenn Sie den Verkauf eines Grundstücks in den nächsten Jahren planen, kann eine steuerliche Neubewertung erhebliche Steuervorteile bringen. Lassen Sie rechtzeitig prüfen, ob sich diese Möglichkeit in Ihrem konkreten Fall lohnt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.

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