Warum eine korrekte Katastereintragung keine Baugenehmigung ersetzt
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie wird häufig angenommen, dass ein aktueller Katasterauszug automatisch auch die baurechtliche Ordnungsmäßigkeit einer Immobilie bestätigt.
Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Lombardei (TAR Lombardia) stellt jedoch klar, dass dies nicht der Fall ist und zeigt auf, worauf Eigentümer und Käufer besonders achten sollten.
Kataster und Baurecht erfüllen unterschiedliche AufgabenDas Gericht bestätigt, dass Baugenehmigung, Kataster und Benutzbarkeitsbescheinigung (Agibilità) drei voneinander unabhängige Bereiche sind:
- Die Baugenehmigung bestätigt die baurechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens.
- Das Kataster dient ausschließlich der steuerlichen Erfassung und Bewertung einer Immobilie.
- Die Benutzbarkeitsbescheinigung (Agibilità) bestätigt, dass ein Gebäude genutzt werden kann, ersetzt jedoch keine baurechtliche Genehmigung.
Das bedeutet: Weder ein aktueller Katastereintrag noch eine ausgestellte Agibilità beweisen, dass eine Immobilie auch tatsächlich den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Warum ist das beim Immobilienverkauf wichtig?Gerade vor einem Verkauf oder Kauf wird oft nur geprüft, ob die Katasterunterlagen aktuell sind. Für einen rechtssicheren Immobilienverkauf ist jedoch ebenso wichtig, dass die tatsächliche Situation der Immobilie mit den genehmigten Bauunterlagen übereinstimmt.
Bestehen Abweichungen zwischen Bauplänen und dem tatsächlichen Zustand, können diese den Verkauf verzögern oder zusätzliche technische und rechtliche Abklärungen erforderlich machen. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen im Vorfeld schafft Sicherheit für Verkäufer und Käufer gleichermaßen.
Unser TippLassen Sie vor dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie nicht nur die Katasterunterlagen, sondern auch die genehmigten Bauunterlagen und die baurechtliche Situation überprüfen. Eine frühzeitige Kontrolle verhindert unangenehme Überraschungen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bis zum Notartermin.
Gerne unterstützen wir Sie gemeinsam mit Ihrem Techniker oder Geometer bei der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Verkaufsprozess.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.
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