Kurzzeitvermietungen: Neue Einschränkungen auf europäischer Ebene in Diskussion
Auf europäischer Ebene wird über neue Maßnahmen zur Schaffung von leistbarem Wohnraum und mögliche Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen diskutiert. FIMAA Italia-Confcommercio äußert deutliche Kritik an den in einem Entwurf vorgesehenen Maßnahmen und warnt vor möglichen Auswirkungen auf Immobilieneigentümer.
Nach Angaben von FIMAA könnte die geplante europäische Regelung nicht nur Kurzzeitvermietungen betreffen, sondern auch Möglichkeiten eröffnen, den Erwerb und die Nutzung von Immobilien, die nicht als Hauptwohnung verwendet werden, einzuschränken.
Was könnte sich bei Kurzzeitvermietungen ändern?Ein zentraler Kritikpunkt von FIMAA betrifft die Möglichkeit, Gebiete bzw. Gemeinden aufgrund einer angespannten Wohnraumsituation als besonders belastet einzustufen.
Nach Darstellung der Vereinigung könnten Gemeinden dadurch zusätzliche Möglichkeiten erhalten, Kurzzeitvermietungen stärker einzuschränken.
FIMAA befürchtet, dass entsprechende Kriterien nicht nur große europäische Städte betreffen könnten, sondern auch in zahlreichen italienischen Städten und Tourismusgebieten zur Anwendung kommen könnten.
Kurzzeitvermietungen laut FIMAA nur kleiner Teil des WohnungsbestandesFIMAA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kurzfristig vermietete Wohnungen in Italien nach Angaben der Vereinigung weniger als 2 % der mehr als 35 Millionen Wohneinheiten ausmachen.
Die Vereinigung stellt deshalb infrage, ob weitreichende Einschränkungen der Kurzzeitvermietung ein geeignetes Mittel sind, um das Problem des fehlenden leistbaren Wohnraums zu lösen.
Auswirkungen auf kleinere ImmobilieneigentümerNach Einschätzung von FIMAA könnten neue Einschränkungen insbesondere private und kleinere Immobilieneigentümer treffen, die Wohnungen kurzfristig vermieten und damit ein zusätzliches Einkommen erzielen.
Gerade in einem stark vom Tourismus geprägten Land wie Italien sieht FIMAA Kurzzeitvermietungen auch als wirtschaftlich relevanten Bestandteil des touristischen Angebots.
Für touristisch geprägte Regionen könnte die weitere Entwicklung daher von besonderem Interesse sein.
FIMAA kritisiert möglichen Eingriff in Eigentums- und VertragsfreiheitFIMAA bewertet den vorliegenden Entwurf sehr kritisch und sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht und die Vertragsfreiheit.
Dabei handelt es sich ausdrücklich um die Position der italienischen Immobilienmaklervereinigung. Ob und in welcher Form entsprechende Maßnahmen tatsächlich beschlossen und umgesetzt werden, hängt vom weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren und vom endgültigen Inhalt der Regelung ab.
Unser TippEigentümer von Ferienwohnungen und Immobilien, die für Kurzzeitvermietungen genutzt werden oder dafür vorgesehen sind, sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Gerade in touristisch stark nachgefragten Gebieten könnten zukünftige europäische und nationale Regelungen Auswirkungen auf die Nutzungs- und Vermietungsmöglichkeiten von Immobilien haben.
Zum jetzigen Zeitpunkt sollte jedoch nicht von bereits beschlossenen neuen Einschränkungen ausgegangen werden. Die Pressemitteilung von FIMAA bezieht sich auf einen Entwurf und gibt die Position der Vereinigung zu den diskutierten Maßnahmen wieder.
Wir verfolgen die weitere Entwicklung und informieren über konkrete Änderungen, sobald entsprechende Regelungen tatsächlich beschlossen werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung. Die dargestellten möglichen Änderungen beruhen auf einem zum Zeitpunkt der FIMAA-Mitteilung diskutierten europäischen Regelungsvorhaben und sind nicht als bereits geltendes Recht zu verstehen. Die Einschätzungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Eigentumsrecht und Vertragsfreiheit geben insbesondere die Position von FIMAA Italia wieder. Maßgeblich sind ausschließlich die endgültig verabschiedeten Rechtsvorschriften und deren konkrete Anwendung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem konkreten Fall.
Zur News Übersicht